Das Arbeitsrecht betrifft einen zentralen Bereich des täglichen Lebens. Fragen rund um Kündigung, Abmahnung, Arbeitsvertrag oder Zeugnis sind für Betroffene häufig mitUnsicherheit, Existenzängsten und großem persönlichem Druck verbunden.
Umso wichtiger ist eine rechtliche Beratung, die nicht nur fachlich fundiert, sondern auchverständlich und menschlich ist.
Als Rechtsanwältin begleite ich Sie durch arbeitsrechtliche Konflikte mit dem Ziel,
praktikable und faire Lösungen zu erreichen. Dabei stehen Verständlichkeit, Verlässlichkeit und eine realistische Einschätzung Ihrer Situation im Mittelpunkt.

Unterstützung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sehen sich häufig einem strukturellen Ungleichgewicht gegenüber. Ich unterstütze Sie dabei, Ihre Rechte zu erkennen und durchzusetzen – insbesondere bei:
Kündigungen und der Prüfung von Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage
Verhandlungen über Abfindungen
Abmahnungen und deren rechtlichen Folgen
Aufhebungsverträgen und Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld
Streitigkeiten über Gehalt, Urlaub, Überstunden oder Krankheit
Ausstellung und Korrektur von Arbeitszeugnissen
Ziel ist es, für Sie eine Lösung zu finden, die rechtlich tragfähig
ist und Ihrer persönlichen Situation gerecht wird.
BERATUNG FÜR ARBEITGEBER
Auch Arbeitgeber benötigen rechtliche Sicherheit im Umgang mit Personalangelegenheiten. Ich berate Sie präventiv und im Konfliktfall, um rechtliche Risiken zu minimieren und klare Strukturen zu schaffen, unter anderem bei:
Gestaltung und Prüfung
von Arbeitsverträgen
Vorbereitung und Ausspruch
von Kündigungen
Abmahnungen und arbeitsrechtlichen Maßnahmen
Aufhebungs- und Änderungsverträgen
Eine frühzeitige Beratung hilft, kostspielige Auseinandersetzungen
zu vermeiden und rechtssichere Entscheidungen zu treffen.
ARBEITSRECHT MIT PERSÖNLICHER BETREUUNG
Jeder arbeitsrechtliche Fall ist anders. Deshalb lege ich großen Wert auf eine individuelle Betreuung und eine ehrliche Einschätzung der Erfolgsaussichten. Sie erhalten keine pauschalen Lösungen, sondern eine auf Ihren Fall zugeschnittene rechtliche Begleitung.
Wenn Sie rechtliche Unterstützung im Arbeitsrecht suchen,
nehmen Sie gerne Kontakt auf. Gemeinsam klären wir, welche Schritte sinnvoll sind und wie Ihre Interessen bestmöglich vertreten werden können.

HÄUFIGE FRAGEN ZUM ARBEITSRECHT (FAQ)
Was sollte ich tun, wenn ich eine Kündigung erhalten habe?
In der Regel muss innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erhoben werden.
Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung meist als wirksam. Eine frühzeitige anwaltliche Prüfung klärt,
ob sich rechtliche Schritte und Verhandlungen über eine Abfindung lohnen.
Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?
Ein automatischer Anspruch auf eine Abfindung besteht nicht. In der Praxis werden Abfindungen jedoch häufig im Rahmen von Kündigungsschutzverfahren oder Aufhebungsverträgen verhandelt.
Ob und in welcher Höhe eine Abfindung realistisch ist, hängt vom Einzelfall ab.
Ist eine Abmahnung immer wirksam?
Nein. Eine Abmahnung muss bestimmte formale und inhaltliche Voraussetzungen erfüllen.
Unberechtigte oder fehlerhafte Abmahnungen können angegriffen oder aus der Personalakte entfernt werden.
Eine rechtliche Prüfung schafft Klarheit über Ihre Handlungsmöglichkeiten.
Sollte ich einen Aufhebungsvertrag unterschreiben?
Ein Aufhebungsvertrag sollte niemals ungeprüft unterschrieben werden.
Er kann unter anderem zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen und weitreichende rechtliche Folgen haben. Vor einer Unterschrift ist eine anwaltliche Beratung dringend zu empfehlen.
Welcher Kündigungsschutz gilt während der Schwangerschaft?
Schwangere Arbeitnehmerinnen genießen einen besonderen Kündigungsschutz.
Eine Kündigung ist grundsätzlich unzulässig, sobald die Schwangerschaft besteht und dem Arbeitgeber
bekannt ist. Auch nach der Entbindung gilt der Kündigungsschutz für einen bestimmten Zeitraum fort.
Ausnahmen sind nur in sehr engen gesetzlich geregelten Fällen mit behördlicher Zustimmung möglich.
Welche Rechte habe ich nach der Rückkehr aus der Elternzeit?
Nach der Elternzeit besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Rückkehr auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz. Änderungen der Tätigkeit oder der Arbeitsbedingungen sind nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.
Auch Teilzeitansprüche können in Betracht kommen.
Was muss ein Arbeitszeugnis enthalten?
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf ein wahres und wohlwollendes Arbeitszeugnis.
Häufig verbergen sich in Formulierungen negative Bewertungen. Ich prüfe Ihr Zeugnis und unterstütze Sie
bei der Durchsetzung von Korrekturen.
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Rechtsanwältin
Anna-Maria Boyke-Steiner
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