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Das Verkehrsrecht betrifft nahezu jeden Verkehrsteilnehmenden - oft schneller und unerwarteter,

als man denkt. Nach einem Verkehrsunfall, bei einem Bußgeldbescheid, bei Punkten in Flensburg, einem Fahrverbot oder dem drohenden Führerscheinentzug

ist eine erfahrene Rechtsanwältin für Verkehrsrecht an

Ihrer Seite entscheidend.

Als Rechtsanwältin mit mehrjähriger Erfahrung im Verkehrsrecht berate und vertrete ich Mandantinnen und Mandanten engagiert, kompetent und zielorientiert.

Mein Anspruch ist es, Ihre Rechte konsequent durchzusetzen, außergerichtlich wie auch vor Gericht.

Stadtverkehr

Gerne biete ich Ihnen Unterstützung in allen
zentralen Bereichen des Verkehrsrechts:

1

VERKEHRSUNFALLRECHT

Durchsetzung von Schadensersatz und Schmerzensgeld, Unfallregulierung mit der gegnerischen Versicherung, Nutzungsausfall, Reparaturkosten

2

BUßGELD, ORDNUNGSWIDRICHKEITEN

Verteidigung bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsverstößen,
Rotlichtverstößen, Handy am Steuer

3

VERKEHRSSTRAFRECHT

Unfallflucht, Trunkenheit im Verkehr, fahrlässige Körperverletzung, Fahren ohne Fahrerlaubnis

4

FAHRERLAUBNISRECHT

Punkte in Flensburg, Fahrverbot, Entziehung der Fahrerlaubnis,
MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung)

5

VERKEHRSVERTRAGSRECHT

Autokauf, Fahrzeugmängel, Gewährleistungs- und Rückabwicklungsansprüche

Warum eine Rechtsanwältin

für Verkehrsrecht sinnvoll ist

Im Verkehrsrecht gelten kurze Fristen! Ohne anwaltliche Unterstützung riskieren Betroffene erhebliche finanzielle Nachteile, Punkte im Fahreignungsregister oder den Verlust des Führerscheins. Eine frühzeitige Beratung durch eine Anwältin für Verkehrsrecht erhöht Ihre Erfolgsaussichten erheblich.

 

Jeder verkehrsrechtliche Fall ist individuell. Deshalb lege ich großen Wert auf eine persönliche und engagierte Betreuung meiner Mandantinnen und Mandanten. Sie profitieren von klaren Handlungsempfehlungen, fundierter rechtlicher Beratung und einer konsequenten Interessenvertretung gegenüber Versicherungen, Behörden und Gerichten.

Anwaltskanzlei

HÄUFIGE FRAGEN ZUM VERKEHRSRECHT (FAQ)

Wann sollte ich eine Rechtsanwältin für Verkehrsrecht einschalten?

Sobald Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt sind, einen Bußgeldbescheid erhalten haben oder Ihnen

ein Fahrverbot oder der Entzug der Fahrerlaubnis droht, ist eine frühzeitige anwaltliche Beratung sinnvoll.

Je früher Sie handeln, desto besser lassen sich Fehler vermeiden und Ihre Rechte sichern.

Was sollte ich nach einem Verkehrsunfall tun?

Ruhe bewahren und die Unfallstelle absichern. Dokumentieren Sie den Unfall möglichst genau, machen Sie Fotos, tauschen Sie Daten mit dem Unfallgegner oder der Unfallgegnerin aus und ziehen Sie bei Personenschäden oder unklarer Schuldfrage die Polizei hinzu. Unterschreiben Sie keine Schuldanerkenntnisse. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung hilft dabei, Ihre Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld vollständig durchzusetzen und Fehler bei der Unfallregulierung zu vermeiden.

Lohnt sich ein Einspruch gegen ein Bußgeldbescheid?

In vielen Fällen ja. Messfehler, formale Mängel oder unzureichende Beweise können dazu führen,

dass ein Bußgeldbescheid aufgehoben oder reduziert wird. Der Einspruch ermöglicht die Überprüfung

der Messung auf etwaige Ungereimtheiten.

Kann ich gegen ein Fahrverbot vorgehen?

Ja! Sollte sich die Messung als ordnungsgemäß erweisen, kann ein Fahrverbot gegen eine

Erhöhung der Geldbuße in vielen Fällen trotzdem abgewendet wenden. Dies gilt vor allem dann,

wenn Sie beruflich oder privat auf Ihren Führerschein angewiesen sind. 

Ich bin noch in der Probezeit und wurde geblitzt, was droht mir?

Verstöße in der Probezeit wiegen besonders schwer. Bereits ein einfache Geschwindigkeitsüberschreitung kann

zu einer Verlängerung der Probezeit führen. Verstöße in der Probezeit können auch zur Anordnung eines Aufbauseminars oder sogar zum Entzug der Fahrerlaubnis führen. Ich prüfe für Sie, welche Konsequenzen

drohen und welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, Sanktionen abzumildern oder abzuwehren.

HIER KONTAKTIEREN

Rechtsanwältin

Anna-Maria Boyke-Steiner

Adresse

Lehner Weg 2

42929 Wermelskirchen 

E-Mail

info@rechtsanwaeltin-boyke-steiner.de

Telefon

0151-29879592

 

  • Instagram

@anwaeltin.boyke.steiner

Danke für die Nachricht!

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