top of page

Einfühlsame rechtliche Begleitung in persönlichen Lebenssituationen

Familienrechtliche Konflikte gehören zu den sensibelsten rechtlichen Angelegenheiten des Lebens. Trennung, Scheidung oder Fragen rund um Kinder, Unterhalt und elterliche Sorge betreffen nicht nur rechtliche Aspekte, sondern greifen tief in das persönliche Leben ein.

In solchen Situationen braucht es neben juristischer Kompetenz vor allem Verständnis, Einfühlvermögen

und eine Beratung auf Augenhöhe.

Als Rechtsanwältin im Familienrecht begleite ich Sie in belastenden Lebensphasen mit der notwendigen Sensibilität und Klarheit. Mein Anspruch ist es, Ihnen rechtliche Sicherheit zu geben, Sie emotional zu entlasten und gemeinsam Lösungen zu entwickeln, die tragfähig und fair sind – für Sie und für alle Beteiligten. Ich nehme mir Zeit für Ihr Anliegen, höre zu und erläutere Ihnen Ihre rechtlichen Möglichkeiten.

Szene der Familientrennung

Eine Trennung ist immer eine Phase des Umbruchs: Dabei stehen häufig nicht nur finanzielle Fragen im Raum, sondern auch Sorgen um Stabilität, Zukunft und Verantwortung.

Ich berate und vertrete Sie unter anderem in folgenden Bereichen des Familienrechts:

1

TRENNUNG UND SCHEIDUNG

Rechtliche Begleitung vom Trennungszeitpunkt bis zum Scheidungsverfahren

2

UNTERHALTSRECHT

Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt und Kindesunterhalt

3

SORGERECHT, UMGANGSRECHT UND KINDSCHAFTSRECHT

Einvernehmliche Regelungen und gerichtliche Klärungen bezüglich des Sorgerechts, Aufenthaltsbestimmungsrechts und des Umgangsrechts, insbesondere verschiedener Umgangsmodelle (z.B. Wechselmodell)

4

ZUGEWINNAUSGLEICH UND VERMÖGENSAUFTEILUNG

Faire und rechtssichere Lösungen für die Aufteilung des gemeinsamen Ehevermögens und Rentenanwartschaften (Versorgungsausgleich)

5

EHEVERTRÄGE UND SCHEIDUNGSFOLGENVEREINBARUNGEN

Gestaltung individueller und einvernehmlicher Regelungen,

die Sicherheit und Klarheit für beide Seiten bringen

Gerne biete ich Ihnen eine erste Einschätzung Ihres familienrechtlichen Anliegens an. Gemeinsam besprechen wir die nächsten Schritte und finden einen Weg,
der rechtlich fundiert ist und Ihrer persönlichen Situation gerecht wird.

Anwaltskanzlei

HÄUFIGE FRAGEN ZUM FAMILIENRECHT (FAQ)

Wann sollte ich mich an eine Anwältin für Familienrecht wenden?

Sobald sich eine Trennung oder Scheidung abzeichnet oder Unsicherheiten zu Unterhalt, Sorgerecht oder Vermögensfragen bestehen, ist eine frühzeitige rechtliche Beratung sinnvoll. Sie hilft dabei, Klarheit zu gewinnen, Fehler zu vermeiden und die eigenen Rechte realistisch einzuschätzen.

Muss ich für die Scheidung sofort einen Anwalt einschalten?

Der Scheidungsantrag kann nur durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt gestellt werden. Bereits vor dem eigentlichen Scheidungsverfahren ist eine anwaltliche Beratung jedoch empfehlenswert, um wichtige Fragen zu Trennungsjahr, Unterhalt oder Vermögensaufteilung rechtzeitig zu klären.

Wie lange dauert eine Scheidung?

Die Dauer eines Scheidungsverfahrens hängt vom Einzelfall ab. Bei einvernehmlichen Scheidungen kann

das Verfahren vergleichsweise zügig abgeschlossen werden. Bestehen Streitigkeiten über Unterhalt, Sorgerecht

oder Zugewinnausgleich, verlängert sich das Verfahren entsprechend. In den meisten Fällen muss zudem

zunächst das Trennungsjahr abgewartet werden.

Kann eine Scheidung auch online durchgeführt werden?

Eine reine „Online-Scheidung“ gibt es nicht. Die Kommunikation zwischen Anwältin und Ihren Mandanten kann mittels E-Mail und Videocalls erfolgen, es muss allerdings immer mindestens ein Anhörungstermin vor Gericht stattfinden. Zu diesem müssen Sie und Ihr Ehegatte persönlich erscheinen.

Wie wird der Unterhalt berechnet?

Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach verschiedenen Faktoren, etwa dem Einkommen der Beteiligten,

der Lebenssituation und dem Bedarf der Kinder. Sowohl Trennungs- als auch nachehelicher Unterhalt

werden individuell berechnet. Eine anwaltliche Prüfung schafft hier Transparenz.

Steht das Kindeswohl immer an erster Stelle?

Ja. In allen familienrechtlichen Verfahren, die Kinder betreffen, steht das Kindeswohl an oberster Stelle.

Ziel ist es, Lösungen zu finden, die Stabilität, Sicherheit und eine gesunde Entwicklung des Kindes fördern.

Kann ich das alleinige Sorgerecht für meine Kinder erhalten?

In der Regel bleibt das gemeinsame Sorgerecht auch nach einer Trennung oder Scheidung bestehen. Entscheidungen von erheblicher Bedeutung für das Kind werden gemeinsam getroffen. Kommt es

zu Konflikten, kann eine gerichtliche Regelung erforderlich sein. Das alleinige Sorgerecht wird nur

in Ausnahmefällen an einen Elternteil übertragen.

HIER KONTAKTIEREN

Rechtsanwältin

Anna-Maria Boyke-Steiner

Adresse

Lehner Weg 2

42929 Wermelskirchen 

E-Mail

info@rechtsanwaeltin-boyke-steiner.de

Telefon

0151-29879592

 

  • Instagram

@anwaeltin.boyke.steiner

Danke für die Nachricht!

bottom of page