Wer rechtlichen Rat sucht, möchte nicht nur Klarheit über die eigene Situation, sondern auch über die entstehenden Anwaltskosten.
Deshalb informiere ich Sie frühzeitig und offen über die voraussichtliche Vergütung meiner Tätigkeit.
Bereits im Rahmen eines ersten Gesprächs erläutere ich Ihnen, welche Kosten im Zusammenhang mit Ihrem Anliegen entstehen können und auf welcher Grundlage diese berechnet werden. So erhalten Sie von Anfang
an eine realistische Einschätzung und können Ihre Entscheidung gut informiert treffen.
Gesetzliche Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Die Vergütung anwaltlicher Leistungen richtet sich in vielen Fällen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Dieses Gesetz legt verbindlich fest, welche Gebühren für bestimmte anwaltliche Tätigkeiten anfallen können.
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind grundsätzlich verpflichtet, diese gesetzlichen Vorgaben zu beachten.
Aus berufsrechtlichen Gründen ist es daher in der Regel nicht möglich, eine Beratung vollständig kostenlos anzubieten oder gesetzliche Gebühren
ohne Weiteres zu unterschreiten.

INDIVIDUELLE VERGÜTUNGSVEREINBARUNGEN
Je nach Art und Umfang eines Mandats kann auch eine individuelle Vergütungsvereinbarung, beispielsweise auf Basis eines Stundenhonorars, sinnvoll sein. Solche Vereinbarungen kommen vor allem bei umfangreicheren oder besonders komplexen Angelegenheiten in Betracht und ermöglichen häufig eine flexible und für beide Seiten nachvollziehbare Kostenstruktur.
Selbstverständlich bespreche ich eine solche Vereinbarung immer transparent mit Ihnen, bevor zusätzliche Kosten entstehen.


KOSTEN EINER ERSTBERATUNG BEIM ANWALT
Für Verbraucher sieht das RVG eine Obergrenze für die Kosten einer anwaltlichen Erstberatung vor. Diese beträgt derzeit maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer.
Wie hoch die Vergütung im konkreten Einzelfall ausfällt, hängt unter anderem davon ab:
-
wie komplex der rechtliche Sachverhalt ist
-
wie viel Zeit für die Beratung erforderlich ist
-
welche rechtliche Prüfung im Hintergrund notwendig wird
Im Rahmen des Erstgesprächs informiere ich Sie selbstverständlich darüber, welche Kosten konkret entstehen.
BERATUNGSHILFE BEI GERINGEM EINKOMMEN
Wenn Sie die Kosten einer anwaltlichen Beratung nicht aus eigenen finanziellen Mitteln tragen können, besteht möglicherweise Anspruch auf Beratungshilfe. In diesem Fall übernimmt der Staat einen Großteil der Kosten für die anwaltliche Beratung.
Der erforderliche Beratungshilfeschein kann beim zuständigen Amtsgericht Ihres Wohnortes beantragt werden. Liegt ein entsprechender Schein vor, rechnen ich meine Tätigkeit direkt mit der Staatskasse ab.
Bitte beachten Sie, dass eine Beratung auf Grundlage der Beratungshilfe nur möglich ist, wenn der Beratungshilfeschein vor dem Termin vorgelegt wird.

OFFENE FRAGEN ZU ANWALTSKOSTEN
Transparenz ist ein wichtiger Bestandteil unserer Zusammenarbeit. Wenn Sie Fragen zu Anwaltskosten, Erstberatung oder Vergütung haben, sprechen Sie mich jederzeit an. Ich erläutere Ihnen gerne, welche Kosten in Ihrem konkreten Fall entstehen können.

HIER KONTAKTIEREN
Rechtsanwältin
Anna-Maria Boyke-Steiner
Adresse
Lehner Weg 2
42929 Wermelskirchen
info@rechtsanwaeltin-boyke-steiner.de
Telefon
0151-29879592
@anwaeltin.boyke.steiner
